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Bundestagswahl 2021: Weniger Unterstützungsunterschriften erforderlich

Mit der am 9. Juni 2021 verkündeten Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf jeweils ein Viertel reduziert. Grund sind die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen erschwerten Bedingungen für die Bundestagswahl 2021. Die Regelung ist am 10. Juni 2021 in Kraft getreten.

„Die so genannten nicht privilegierten Wahlvorschlagsträger in Rheinland-Pfalz benötigen nunmehr bei der Einreichung von Kreiswahlvorschlägen mindestens 50, bei der Einreichung von Landeslisten mindestens 500 gültige Unterstützungsunterschriften,“ so Landeswahlleiter Marcel Hürter. Die Unterstützungsunterschriften müssen – wie die übrigen Wahlvorschlagsunterlagen – beim jeweiligen Wahlleiter spätestens bis zum 19. Juli 2021, 18 Uhr (Ablauf der Einreichungsfrist), eingereicht sein.

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