„Die so genannten nicht privilegierten Wahlvorschlagsträger in Rheinland-Pfalz benötigen nunmehr bei der Einreichung von Kreiswahlvorschlägen mindestens 50, bei der Einreichung von Landeslisten mindestens 500 gültige Unterstützungsunterschriften,“ so Landeswahlleiter Marcel Hürter. Die Unterstützungsunterschriften müssen – wie die übrigen Wahlvorschlagsunterlagen – beim jeweiligen Wahlleiter spätestens bis zum 19. Juli 2021, 18 Uhr (Ablauf der Einreichungsfrist), eingereicht sein.
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