Paritätsstatistik zu den Kommunalwahlen 2019

Zum zweiten Mal nach 2014 wurde zu den Kommunalwahlen 2019 eine Statistik zum Geschlechterverhältnis erhoben. Das Statistische Landesamt wertet die Erhebung im Auftrag des Innenministeriums aus; das Ministerium legt den Bericht dem Landtag vor. Die Paritätsstatistik informiert detailliert über die Teilnahme der Geschlechter über den gesamten Aufstellungs- und Wahlprozess hinweg. Sie reicht von der Beteiligung von Frauen und Männern an den Aufstellungsversammlungen der Wahlvorschlagsträger über die Aufstellung an sich bis zur Mandatsvergabe für die einzelnen kommunalen Vertretungskörperschaften. Auf der Grundlage der von den Wahlvorschlagsträgern übermittelten Paritätsangaben, die die Kommunen an das Statistische Landesamt weitergeleitet haben, werden auf allen kommunalen Ebenen die Paritätsdaten auch mit der Veränderung gegenüber der vorherigen Kommunalwahl dargestellt. Zudem enthält die Auswertung einen Vergleich der Paritätsdaten zwischen den einzelnen Wahlvorschlagsträgern.

  • Knapp jedes vierte kommunalpolitische Mandat (23,8 Prozent), das bei den Kommunalwahlen 2019 von den Wählerinnen und Wählern vergeben und im Rahmen der Paritätsstatistik ausgewertet wurde, ging an eine Frau.
  • Die geschlechtsspezifischen Chancen, ein kommunalpolitisches Mandat zu erringen, unterscheiden sich nach Wahlform. Der Anteil der gewählten Bewerberinnen unter allen gewählten Bewerberinnen und Bewerbern ist bei den Verhältniswahlen etwas höher als bei den Mehrheitswahlen mit einem Wahlvorschlag.
  • Bei den Verhältniswahlen hat sich der Frauenanteil gegenüber 2014 um 3,1 Prozentpunkte erhöht. Die Verteilung ist jedoch weiterhin weit von einer Geschlechterparität entfernt.

  • Zu rund 66 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Aufstellungsversammlungen der Wahlvorschlagsträger für die Kommunalwahlen 2019 wurden Paritätsangaben ausgewertet. Der Frauenanteil beläuft sich auf 28,2 Prozent.
  • Bei den Verhältniswahlen ist der Frauenanteil etwas niedriger als bei den Mehrheitswahlen mit einem Wahlvorschlag. Für die Verhältniswahlen ist zudem ein Zeitvergleich möglich: Gegenüber 2014 erhöhte sich der Frauenanteil bei der Versammlungsteilnahme um 1,8 Prozentpunkte.
  • Die Betrachtung der Wahlvorschlagsträger zeigt, dass die GRÜNEN den mit Abstand höchsten Frauenanteil ausweisen. Nahezu alle Wahlvorschlagsträger konnten den Anteil weiblicher Versammlungsteilnehmer gegenüber 2014 erhöhen. Lediglich die FDP verzeichnet einen geringen Rückgang.

  • Knapp drei von zehn angetretenen Bewerberinnen und Bewerbern um einen Platz auf den Wahlvorschlagslisten der jeweiligen Wahlvorschlagsträger sind weiblich (28,7 Prozent).
  • Die Aufgliederung nach den verschiedenen Wahlarten zeigt, dass die Geschlechterparität bei den Mehrheitswahlen mit einem Wahlvorschlag geringer ausgeprägt ist als bei den Verhältniswahlen. Gleiches gilt für den Vergleich von eher ländlich geprägten gegenüber urbaneren Regionen.
  • Unter den Wahlvorschlagsträgern gelingt es den GRÜNEN, annähernd eine Gleichverteilung zwischen den Geschlechtern zu realisieren. Mit Ausnahme der FDP können alle Wahlvorschlagsträger den Frauenanteil gegenüber 2014 erhöhen.

  • Fast alle Bewerberinnen und Bewerber, die um einen Platz auf den Wahlvorschlagslisten der jeweiligen Wahlvorschlagsträger kandidierten, wurden auch aufgestellt. Es besteht somit kein Hinweis darauf, dass sich in diesem Verfahrensschritt die geschlechtsspezifischen Chancen auf ein kommunalpolitisches Mandat verbessern oder verschlechtern.
  • Der Frauenanteil ist unter Bewerberinnen und Bewerbern, die einen Listenplatz in der 1. Hälfte eines Wahlvorschlags erringen konnten, geringfügig höher als unter den Aufgestellten in der 2. Hälfte.
  • Im Vergleich über die einzelnen Verwaltungsebenen ist ein Stadt-Land-Gefälle zu erkennen. Frauen werden in städtischen Regionen häufiger aufgestellt als in ländlichen Gebieten.

  • Die Chancen auf ein kommunalpolitisches Mandat sind für Frauen bei den Verhältniswahlen etwas besser als bei den Mehrheitswahlen mit einem Wahlvorschlag. Von den Rats- und Kreistagssitzen, die durch Verhältniswahlen vergeben wurden, entfiel knapp jeder vierte auf eine weibliche Bewerberin (24,4 Prozent). Von denjenigen, die durch Mehrheitswahlen mit einem Wahlvorschlag vergeben wurden, war es hingegen nur gut jeder fünfte (20,7 Prozent).
  • Sowohl für die Verhältnis- als auch für die Mehrheitswahlen gilt: Frauen beteiligen sich in etwa gleich häufig seltener an den Aufstellungsversammlungen als Männer. In den folgenden Verfahrensschritten des Aufstellungs- und Wahlprozesses stellt sich zwischen den beiden Wahlformen jedoch eine unterschiedliche Entwicklung ein. Bei den Verhältniswahlen werden zwar annähernd so viele Frauen aufgestellt, wie an den Aufstellungsversammlungen teilnehmen. Von den Wählerinnen und Wählern werden aber deutlich weniger Frauen in die kommunalen Parlamente gewählt. Bei den Mehrheitswahlen treten hingegen deutlich weniger Frauen zur Kandidatur an, als an den Aufstellungsversammlungen teilnehmen. Wenn sie aber antreten, werden sie von den Wählerinnen und Wählern in aller Regel auch in die kommunalen Parlamente gewählt.

  • Frauen haben bei den Wahlen zu den Stadträten der kreisfreien Städte und den Wahlen zu den Kreistagen bessere Chancen auf ein kommunalpolitisches Mandat als bei den Wahlen zu den Verbandsgemeinde- sowie den Gemeinde- und sonstigen Stadträten.
  • Bei den Wahlen zu den Stadträten der kreisfreien Städte fiel mehr als jeder dritte Sitz an eine Kandidatin. Auf keiner anderen kommunalen Verwaltungsebene wird ein höherer Frauenanteil erreicht.
  • Auf allen Verwaltungsebenen hat sich der Frauenanteil unter den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern gegenüber 2014 erhöht. Auf der Gemeindeebene fällt der Anstieg relativ betrachtet etwas stärker aus als auf der Kreisebene, sodass sich die Unterschiede zwischen den einzelnen Verwaltungsebenen im Zeitverlauf marginal verringert haben.

  • In städtisch geprägten Gebieten beteiligen sich Frauen häufiger an den Aufstellungsversammlungen der Wahlvorschlagsträger als in ländlichen Regionen. Auch auf den anderen Stufen des Aufstellungs- und Wahlprozesses bleibt das Gefälle zwischen Stadt- und Land erhalten.
  • Im Vergleich mit den Kommunalwahlen 2014 haben sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede zwischen Stadt und Land leicht reduziert.

  • Der Anteil der Frauen an den aufgestellten und den gewählten Bewerberinnen und Bewerbern hat von 2009 über 2014 bis 2019 schrittweise zugenommen. Das gilt für nahezu alle Verwaltungsebenen und Wahlvorschlagsträger. Ausnahmen bilden unter den Verwaltungsebenen die verbandsfreien Gemeinden und die kreisangehörigen Städte sowie unter den Wahlvorschlagsträgern die FDP.
  • Unter den gewählten Personen hat die Spannweite zwischen den Frauenanteilen der verschiedenen Verwaltungsebenen in den letzten zehn Jahren abgenommen. Im Gegensatz dazu haben sich die Unterschiede zwischen den Wahlvorschlagsträgern vergrößert.

  • Die GRÜNEN realisieren wie bereits 2014 auf allen Stufen des Aufstellungs- und Wahlprozesses den mit Abstand höchsten Frauenanteil. Vergleichsweise gering ist der Anteil weiblicher Mandatsträger dagegen bei der FDP und der AfD.
  • Alle Wahlvorschlagsträger konnten den Frauenanteil unter den gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gegenüber 2014 erhöhen.
  • Der Frauenanteil variiert unter den Wahlvorschlagsträgern über die einzelnen Verwaltungsebenen. Bei CDU, SPD, GRÜNEN und FDP ist der Frauenanteil unter den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern auf der Kreisebene höher als auf der Gemeindeebene. Bei den Wählergruppen und der AfD verhält es sich umgekehrt, während bei der Partei DIE LINKE nahezu kein Unterschied besteht.

  • Insgesamt liegen Meldungen zu 1 317 Kommunalwahlen vor, die in der Paritätsstatistik 2019 berücksichtigt wurden. Davon wurden 334 Wahlen nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl mit Zulassung eines Wahlvorschlags und 983 Wahlen nach dem Grundsatz der Verhältniswahl abgehalten.
  • In 124 Fällen sind allerdings nur Angaben zu den aufgestellten Bewerberinnen und Bewerbern, jedoch weder zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Aufstellungsversammlungen noch zu den angetretenen Bewerberinnen und Bewerbern vorhanden. Diese Fälle sind im Folgenden zwar in den Einzelauswertungen zu den aufgestellten Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt. Ausgeschlossen wurden diese Fälle aber, wenn die aufgestellten oder die gewählten Personen ins Verhältnis zu den angetretenen Bewerberinnen und Bewerbern gesetzt wurden, um Verzerrungen in den berichteten Ergebnissen zu vermeiden.