Bekanntmachung des Landeswahlleiters zu Kommunalwahlen
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Bekanntmachung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz über das zugelassene Programm zur Stimmenauszählung für die Gemeinderatswahl der Ortsgemeinde Lampaden (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell) am 26. Februar 2023
Gemäß § 36 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 55a der Kommunalwahlordnung (KWO) mache ich für die am 26. Februar 2023 in der Ortsgemeinde Lampaden (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell) stattfindende Gemeinderatswahl Folgendes bekannt:
Das von der Firma elect iT GmbH, Berlin, eingereichte Modul „WES - Wahllokal-Erfassungs-System - Programmversion 2.28.4“ wird zur elektronischen Stimmenauszählung für die am 26. Februar 2023 in der Ortsgemeinde Lampaden (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell) stattfindende Gemeinderatswahl, mit Freigabebescheid des Landeswahlleiters vom 02. Februar 2023, zugelassen.
Die Zulassung gilt ab dem Tag der Zustellung des Freigabebescheides ausschließlich für die Auszählung und Abwicklung der o. g. am 26. Februar 2023 stattfindenden Gemeinderatswahl in Lampaden. Die freigegebene Programmversion wird der Kommune durch die Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH (KommWis) bereitgestellt, die die Authentizität der Programmversion sicherstellt.
Mit der Zulassung der vorgenannten Programmversion ist jede Änderung durch den Antragsteller (Hersteller) ausgeschlossen (§ 55a Abs. 4 Satz 6 KWO), es sei denn, der Landeswahlleiter macht von seinem Recht nach § 55 a Abs. 4 Satz 7 KWO Gebrauch.Bad Ems, 07. Februar 2023