Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz ist bemüht, die Website wahlen.rlp.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Diese Website ist in den Teilen, die auf der zentralen Tpyo3-Instanz der rheinland-pfälzischen Landesbehörden basieren, mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar. Die Zugänglichkeit der zentralen Instanz wurde in einem unabhängigen BITV-Test im April 2020 überprüft. Eine vollständige Prüfung der Seiten des Landeswahlleiters einschließlich der selbst entwickelten Elemente wird zeitnah angestrebt.
Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant.
- Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.
- Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
- Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
- Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.
- Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
- Die PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht barrierefrei.
c) Unverhältnismäßige Belastung
- Dateien im PDF- oder Word-Format, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden, sind möglicherweise nicht barrierefrei. Später eingestellte Dokumente werden im Rahmen der Möglichkeiten in barrierefreier Version erstellt bzw. durch eine solche ersetzt. Wegen der Vorbereitung der Landtagswahl im März 2021 und der Bundestagswahl im September 2021 sind die Ressourcen jedoch weitestgehend gebunden, sodass eine zeitnahe Umsetzung nicht garantiert werden kann.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von wahlen.rlp.de auffallen, Sie über unser mit der folgenden E-Mail-Adresse mit uns in Verbindung treten: barrierefrei(at)statistik.rlp.de.
Pressestelle
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14–16
56337 Bad Ems
02603 71-3240
pressestelle(at)statistik.rlp.de
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von wahlen.rlp.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle(at)msagd.rlp.de