Terminkalender zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021
Der Termin für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag wurde auf Sonntag, 26. September 2021, festgelegt.
Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.
Die Wahlperiode des 19. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 begonnen. Somit muss der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 25. August 2021 und Sonntag, dem 24. Oktober 2021 liegen.
Gem. § 21 Abs. 3 Satz 4 des Bundeswahlgesetzes (BWG) dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens neunundzwanzig Monate, die Wahlen für die Bewerberaufstellung frühestens zweiunddreißig Monate nach Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages stattfinden. Somit dürfen die Wahlen für die
• Vertreterversammlungen frühestens ab dem 25.03.2020
• Aufstellung von Bewerbern frühestens ab dem 25.06.2020
Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Samstag, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt (§ 54 BWG).
Rechtsgrundlagen: Bundeswahlgesetz (BWG), Bundeswahlordnung (BWO), Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV), Landesverordnung zur Übertragung der Befugnisse zur Ernennung von Wahlorganen nach dem Bundeswahlgesetz (LVO).
Zeitpunkt | Termin | Sachverhalt | Rechtsgrundlage | Zuständigkeit |
---|---|---|---|---|
18 Jahre | 26.9.2003 | Letzter Geburtstermin als Voraussetzung für die Wahlberechtigung und für die Wählbarkeit | § 12 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1 BWG | Gemeinde/Verbandsgemeinde, Parteien, Wahlberechtigte |
29 Monate nach Beginn der Wahlperiode | 25.3.2020 | Frühestmöglicher Zeitpunkt für die Wahl von Delegierten für die Vertreterversammlungen | § 21 Abs. 3 Satz 4, § 27 Abs. 5 BWG | Parteien |
32 Monate nach Beginn der Wahlperione | 25.6.2020 | Frühestmögliche Aufstellung von Parteibewerbern | § 21 Abs. 3 Satz 4, § 27 Abs. 5 BWG | Parteien |
Alsbald nach Bestimmung des Wahltags | Ernennung der Kreiswahlleiter | § 9 Abs. 1 BWG, § 3 Abs. 1 BWO | Landesregierung | |
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten | § 32 Abs. 1 BWO | Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter | ||
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Berufung von Beisitzern in Kreis-, Landes-, Bundeswahlausschuss | § 4 Abs.1 BWO | Bundeswahlleiter, Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter | ||
Anordnung über die Bildung von Briefwahlvorständen | § 8 Abs. 3 BWG, § 7 Nr. 2 BWO, § 1 Nr. 4b LVO | Landesregierung, Kreiswahlleiter | ||
Bildung der Wahlbezirke | §§ 12 und 13 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden, Kreiswahlleiter | ||
Ernennung der Wahlvorsteher und Stellvertreter für die Urnenwahl und für die Briefwahl | § 9 Abs. 2 BWG, § 6 Abs. 1, § 7 BWO | Landesregierung, Kreiswahlleiter, Kreisverwaltungen, Gemeinden/Verbandsgemeinden | ||
Möglichst bald | Einreichung von Vorschlägen für die Berufung von Beisitzern in Kreis-, Landes- und Bundeswahlausschuss | § 4 Abs. 2 BWO | Parteien | |
Berufung von Beisitzern in den Kreis-, Landes- und Bundeswahlausschuss | § 9 Abs. 2 BWG, § 4 BWO | Bundeswahlleiter, Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter | ||
Berufung von zwei Richtern der Bundesverwaltungsgerichts / Oberverwaltungsgerichts in den Bundes-/ Landeswahlausschuss | § 9 Abs. 2 BWG | Bundeswahlleiter, Landeswahlleiter | ||
Berufung der Beisitzer in den Wahlvorstand für die Urnenwahl und für die Briefwahl | § 9 Abs. 2 BWG, § 6 Abs. 2, § 7 BWO | Landesregierung, Kreiswahlleiter, Kreisverwaltungen, Gemeinden/Verbandsgemeinden | ||
Bestellung des Schriftführers für den Wahlvorstand | § 6 Abs. 4, § 7 BWO | Wahlvorsteher | ||
Aufstellung der Wählerverzeichnisse | §§ 14 bis 18 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden | ||
Unterrichtung der Meldebehörde über die Belehrung bei Anmeldungen | § 16 Abs. 3 bis 5, § 18 Abs. 3, 5 und 6 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden | ||
Bestimmung der Wahlräume für Urnenwahl und für die Briefwahl | §§ 46, 61 Abs. 3, 62 bis 64, 74 Abs. 3 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden, Kreisverwaltungen, Kreiswahlleiter | ||
Mitteilung an Kreis- und Landeswahlleiter über die Verwendung von Wahlgeräten | § 35 BWG, § 4 BWahlGV | Gemeinden/Verbandsgemeinden | ||
Beschaffung von Vordrucken und Formularen | § 88 BWO | Bundes-. Landes-, Kreiswahlleiter | ||
3 Monate vor Wahltermin | 26.6.2021 | Letzter Termin des Zuzugs oder gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für die Wahlberechtigung | § 12 Abs. 1 BWG | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
97. Tag vor Wahltermin | 21.6.2021 bis 18 Uhr | Letzter Tag zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl | § 18 Abs. 2 BWG, § 33 BWO | Parteien, Bundeswahlleiter |
79. Tag vor Wahltermin | 9.7.2021 | Letzter Tag zur Feststellung des Wahlvorschlagsrechts | § 18 Abs. 4 BWG | Bundeswahlausschuss |
75. Tag vor Wahltermin | 17.7.2021 | Letzter Tag für die Einlegung der Beschwerde einer Partei oder Vereinigung beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses, die sie an der Einreichung von Wahlvorschlägen hindert | § 18 Abs. 4a BWG | Parteien |
69. Tag vor Wahltermin | 19.7.2021, 18 Uhr | Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge und zur Beseitigung von Mängeln im Sinne der §§ 25 Abs. 2 und 27 Abs. 5 BWG | § 19 BWG | Parteien, Wahlberechtigte, Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter |
59. Tag vor Wahltermin | 29.7.2021 | Letzter Tag bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerde (längstens bis zu diesem Tag ist eine beschwerdeführende Partei oder Wählervereinigung wie eine wahlvorschlagsberechtigte Partei zu behandeln) | § 18 Abs. 4 a Satz 2 BWG | Parteien, Bundesverfassungsgericht |
58. Tag vor Wahltermin | 30.7.2021 | Vor der Entscheidung des Wahlausschusses: Ablauf der Frist zur Beseitigung formaler Mängel, zur Änderung oder Zurücknahme von Wahlvorschlägen | §§ 23, 24, 25 Abs. 3, § 27 Abs. 5 BWG | Parteien, Wahlberechtigte, Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter |
Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge | § 26 Abs. 1 Satz 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 BWG | Landeswahlausschuss, Kreiswahlausschuss | ||
Festsetzung der Listennummern der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge | § 30 Abs. 3 BWG | Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter | ||
57. Tag vor Wahltermin | 31.7.2121 | Frühestmöglicher Beginn für die Erteilung von Wahlscheinen | § 28 Abs. 1 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
55. Tag vor Wahltermin | 2.8.2021 | Letzter Tag zur Einlegung von Beschwerden gegen die Entscheidung der Wahlausschüsse | §§ 26 Abs. 2 Satz 1, 28 Abs. 2 Satz 1 BWG | Parteien, Wahlberechtigte, Bundeswahlleiter, Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter |
52. Tag vor Wahltermin | 5.8.2021 | Letzter Tag für die Entscheidung über Beschwerden gegen Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen | §§ 26 Abs. 2 Satz 5, 28 Abs. 2 Satz 5 BWG | Bundeswahlausschuss, Landeswahlausschuss |
Druck und Verteilung der Stimmzettel | § 88 Abs. 1 Nr. 8 BWO | Kreiswahlleiter | ||
48. Tag vor Wahltermin | 9.8.2021 | Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge | § 26 Abs. 3, § 28 Abs. 3 BWG, §§ 38, 43 BWO | Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter |
42. Tag vor Wahltermin | 15.8.2021 | Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis | § 16 Abs. 1 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
Letzter Tag für die Unterrichtung des Leiters einer Justizvollzugsanstalt oder entsprechenden Einrichtung | § 16 Abs. 9 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden | ||
24. Tag vor Wahltermin | 2.9.2021 | Letzter Tag zur Bekanntmachung über den Beginn der Frist zur Ausübung des Rechts auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und der Frist für die Einlegung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis sowie die Erteilung von Wahlscheinen | § 20 Abs. 1 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
21. Tag vor Wahltermin | 5.9.2021 | Letzter Tag für die Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis | § 19 Abs. 1 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
Letzter Tag zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für besondere Personenkreise und bei Verlegung der Wohnung | §§ 16 Abs. 2 und 3, 18 Abs. 1 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden | ||
20. Tag vor Wahltermin | 6.9.2021 | Beginn der Frist zur Ausübung des Rechts auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und der Frist für die Einlegung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis | § 17 Abs. 1 Satz 2 BWG, § 22 Abs. 1 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
16. Tag vor Wahltermin | 10.9.2021 | Letzter Tag der Frist zur Ausübung des Rechts auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und der Frist für die Einlegung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis | § 17 Abs. 1 Satz 2 BWG, § 22 Abs. 1 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
13. Tag vor Wahltermin | 13.9.2021 | Letzter Tag für die Benachrichtigung der Einrichtungen und Truppenteile über die Ausübung des Wahlrechts | §§ 29, 66 Abs. 5 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
10. Tag vor Wahltermin | 16.9.2021 | Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis | § 22 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 16 Abs. 8 S. 4, § 23 Abs. 2 S. 3 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
8. Tag vor Wahltermin | 18.9.2021 | Letzter Tag für die Anforderung eines Verzeichnisses der Wahlberechtigten in Anstalten | § 29 Abs. 1 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
6. Tag vor Wahltermin | 20.9.2021 | Letzter Tag für die Wahlbekanntmachung über Wahlraum, Wahlzeit und Stimmabgabe | § 48 Abs. 1 Satz 1 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
ab 6. Tag vor Wahltermin | 20.9.2021 | Hinweis der Wahlvorsteher und Stellvertreter auf die gesetzliche Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit | § 10 Abs. 2 BWG, § 6 Abs. 3, § 7 Nr. 5 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden, Kreisverwaltungen, Kreiswahlleiter |
Einberufung und Unterrichtung der Wahlvorstände | § 6 Abs. 5 und 6, § 7 Nr. 5 BWO | Kreiswahlleiter, Kreisverwaltungen, Gemeinden/Verbandsgemeinden | ||
Vereinbarung der Wahlzeiten in Anstalten und Klöstern | §§ 61 Abs. 4, 62 Abs. 2, 63 und 64 Abs. 2 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden | ||
Einrichtung der Wahlräume | §§ 46, 61 bis 64, 66 Abs. 4 BWO | Kreisverwaltungen, Gemeinden/Verbandsgemeinden | ||
Unterrichtung der Wahlvorstände bei Erklärung der Ungültigkeit von Wahlscheinen | § 28 Abs. 8 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden, Kreiswahlleiter | ||
4. Tag vor Wahltermin | 22.9.2021 | Letzter Tag für Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen im Einspruchsverfahren gegen Wählerverzeichnisse | § 22 Abs. 5 Satz 4 i.V.m. § 16 Abs. 8 S. 4, § 23 Abs. 2 S. 3 und § 31 BWO | Kreiswahlleiter |
3. Tag vor Wahltermin | 23.9.2021 | Frühestmöglicher Abschluss des Wählerverzeichnisses; Abgabe/Übersendung des Verzeichnisses der für ungültig erklärten Wahlscheine | §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 9 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
2. Tag vor Wahltermin | 24.9.2021, 18 Uhr | Ablauf der Frist für die Beantragung von Wahlscheinen nach § 25 Abs. 1 BWO | § 27 Abs. 4 Satz 1 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
1. Tag vor Wahltermin | 25.9.2021 | Letzter Tag für den Abschluss des Wählerverzeichnisses und der Abgabe des Verzeichnisses der für ungültig erklärten Wahlscheine | §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 9 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
Wahltag | 26.9.2021 | Vor 8 Uhr: Letzter Termin für die Übergabe der Wahlunterlagen an den Wahlvorsteher | § 49 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |
8 Uhr: Beginn der Wahlzeit für die Urnenwahl | § 47 BWO | Wahlvorstand | ||
15 Uhr: Ablauf der Frist für die Beantragung von Wahlscheinen nach § 25 Abs. 2 BWO und bei plötzlicher Erkrankung; Unterrichtung der Wahlvorsteher | § 27 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden | ||
15 Uhr: Ablauf der Frist für Wahlscheinanträge in den Fällen des § 56 Abs. 6 Satz 2 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden | |||
18 Uhr: Ablauf der Wahlzeit | §§ 47 Abs. 1, 60 BWO | Wahlvorstand | ||
Ab 18 Uhr: Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses, Schnellmeldung, Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses | §§ 37, 38 BWG, §§ 67 ff., 71, 75 Abs. 3 und 4 BWO | Wahlvorstand, Gemeinde/Verbandsgemeinde, Kreisverwaltung, Bundes-, Landes- und Kreiswahlleiter | ||
1. Tag nach Wahltag | 27.9.2021 | Schnellstmögliche Weiterleitung der Wahlniederschriften Wahltag an den Kreiswahlleiter | § 72 Abs. 3 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden, Kreisverwaltungen |
möglichst bald nach Wahltag | Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses und der gewählten Bewerber sowie Übersendung der Feststellungsniederschriften | §§ 41, 42 BWG, §§ 76 bis 78 BWO | Kreiswahlausschuss, Landeswahlausschuss, Bundeswahlaussschuss | |
Benachrichtigung der Gewählten | §§ 41 Abs. 1, 42 Abs. 2 Satz 2 BWG, §§ 76 Abs. 7, 80 BWO | Kreiswahlleiter, Landeswahlleiter | ||
Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der Namen der Gewählten | § 79 BWO | Kreiswahlleiter, Landeswahlleiter, Bundeswahlleiter | ||
Mitteilung über Annahme der Wahl | §§ 76 Abs. 9, 80 Sätze 2 und 3 BWO | Kreiswahlleiter, Landeswahlleiter | ||
Überprüfung der Wahl | § 81 BWO | Landeswahlleiter, Bundeswahlleiter | ||
Vernichtung der Wahlbenachrichtigungen | § 90 Abs. 1 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden | ||
2 Monate nach Wahltag | Ablauf der Frist zur Einlegung von Einsprüchen gegen die Wahl beim Bundestag | § 2 WPrüfG | Wahlberechtigte, Landeswahlleiter, Bundeswahlleiter, Präsident des Deutschen Bundestages | |
6 Monate nach Wahltag | 26.3.2022 | Vernichtung der Wahlunterlagen | § 90 Abs. 2 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden, Kreiswahlleiter, Landeswahlleiter |
60 Tage vor der nächsten Bundestagswahl | Vernichtung der übrigen Wahlunterlagen, sofern der Landeswahlleiter nicht eine frühere Vernichtung zugelassen hat | § 90 Abs. 3 BWO | Gemeinden/Verbandsgemeinden |