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Wahlgeheimnis auch bei Briefwahl gewahrt
Wahlumschlag nicht verschließen

8 / 11.03.2011

»Das Wahlgeheimnis wird auch bei der Briefwahl gewahrt«. Darauf weist Landeswahlleiter Jörg Berres hin. Bei der Briefwahl müssen die Wählerinnen und Wähler den gekennzeichneten Stimmzettel in den beigefügten blauen Wahlumschlag stecken. Dieser Umschlag ist nicht zu verschließen. Einige Bürgerinnen und Bürger haben sich mit der Befürchtung an den Landeswahlleiter gewandt, dass durch die ebenfalls in den Briefwahlunterlagen befindlichen, aber vom Wahlumschlag getrennten Wahlschein Rückschlüsse auf die konkrete Stimmabgabe gezogen werden.

»Die zwingend einzuhaltenden Verfahrensvorschriften gewährleisten die geheime Stimmabgabe aller Wählerinnen und Wähler«, so Berres. Deshalb werden die bei der Gemeindeverwaltung eingehenden Briefwahlunterlagen erst am Wahltag ungeöffnet an die Wahlvorstände übergeben. Der aus mindestens fünf Personen bestehende Wahlvorstand öffnet die äußeren orangefarbenen Wahlbriefumschläge und entnimmt ausschließlich die Wahlscheine, um die Stimmberechtigung zu überprüfen. Ist die Stimmberechtigung festgestellt, wird der blaue Wahlumschlag mit dem Stimmzettel ungeöffnet in die Wahlurne geworfen.

Bei diesem Vorgang kontrollieren sich die Mitglieder des Wahlvorstandes gegenseitig. Zudem findet das Verfahren im öffentlich zugänglichen Wahllokal statt. Alle interessierten Personen können zu jederzeit den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung persönlich verfolgen. Nicht zuletzt mit dieser Maßnahme ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

»Der Grund für den nicht zu verschließenden Wahlumschlag mit dem Stimmzettel liegt in der Zusammenführung der Urnen- und Briefwahlstimmen in den jeweiligen Wahllokalen«, so Berres. Bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz wird - anders als bei Europa- und Bundestagswahlen - das Gesamtwahlergebnis für jede Gemeinde ermittelt und dargestellt. Deshalb werden die Stimmabgaben aller Wählerinnen und Wähler eines Stimmbezirks - unabhängig davon, ob sie per Urne oder Brief wählen - zusammengeführt. Da auch die Urnenwähler ihren Stimmzettel in einen unverschlossenen Wahlumschlag stecken, wäre bei einer geringen Anzahl von Briefwählerinnen und Briefwählern, die einen zugeklebten Wahlumschlag verwenden, gerade die Wahrung des Wahlgeheimnisses nicht sicher gestellt.