Informationen und Vordrucke
Rechtsgrundlagen
Wahlgesetz und Verordnungen.
Vordrucke für Wahlvorschlagsträger
Nach § 37 Abs. 3 Landeswahlgesetz werden die Bewerber und Ersatzbewerber sowie die Vertreter für die Vertreterversammlungen einzeln in geheimer Abstimmung gewählt. Die Wahlen dürfen frühestens 45 Monate, für die Vertreterversammlungen frühestens 42 Monate nach Beginn der Wahlperiode des Landtags stattfinden.
Parteien und politische Gruppierungen, die zur Wahl antreten möchten, finden hier alle erforderlichen Vordrucke.
Broschüren und Analysen
Diese Rubrik hält Broschüren mit allgemeinen Informationen zur Landtagswahl sowie Analysen zur Landtagswahl 2006 bereit.
Wahlkreise
Hier finden Sie Wahlkreiskarten sowie eine Auflistung der zu den 51 Wahlkreisen gehörenden Gebietskörperschaften.
Terminkalender
Termine und Fristen für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl des 16. Landtags Rheinland-Pfalz am 27. März 2011.

