Wahlbenachrichtigungen
werden zugestellt
Unterschrift
auf dem Briefwahlantrag nicht vergessen
8 / 13.05.2009
Spätestens am Samstag, 16. Mai 2009, müssen alle Wahlberechtigten für die Europawahl und die Kommunalwahlen am 7. Juni 2009 ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Darauf weist Landeswahlleiter Jörg Berres hin. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhalten hat, aber sicher ist, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wer seine Stimmen per Briefwahl abgeben möchte, muss die Erteilung eines Wahlscheins beantragen. Ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Landeswahlleiter Jörg Berres weist ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag die persönlichen Angaben (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift) des Wahlberechtigten enthalten und insbesondere vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben sein muss. Die Anschrift der zuständigen Verwaltung ist auf dem Antragsformular eingedruckt.
Autor: Hans Ulrich Weidenfeller (Büro des Landeswahlleiters/Wahlstatistik)

