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Einreichungsende für Wahlvorschläge zur Bundestagswahl

20 / 13.07.2009

Landeswahlleiter Jörg Berres weist darauf hin, dass die Wahlvorschläge für die Bundestagswahl am 27. September 2009 spätestens am Donnerstag, den 23. Juli 2009, 18.00 Uhr bei den Kreiswahlleitern bzw. beim Landeswahlleiter eingereicht werden müssen. »Liegen die Wahlvorschläge später oder nicht vollständig bei den jeweiligen Wahlleitern vor, müssen diese von den Wahlausschüssen zurückgewiesen werden«, so Berres.

Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitungen können sowohl Parteien, als auch mindestens 200 wahlberechtigte Personen stellen. Landeslisten dürfen ausschließlich Parteien beim Landeswahlleiter einreichen. Die notwendigen Unterlagen für eine erfolgreiche Zulassung der Vorschläge können die Interessierten von den jeweiligen Wahlleitungen erhalten. Bei Bedarf informieren diese auch über die rechtlichen Anforderung an eine vollständige Einreichung der Unterlagen.

Ein wesentlicher Bestandteil für die Zulassung ist u. a. die Vorlage von 200 Unterstützungsunterschriften bei Kreiswahlvorschlägen bzw. 2000 Unterschriften von wahlberechtigten Personen bei der Einreichung einer Landesliste. Von diesem Erfordernis ist nur abzusehen, wenn der Wahlvorschlagsträger entweder im Deutschen Bundestag oder in einem der Landtage mit einem eigenen Wahlvorschlag ununterbrochen vertreten ist. In seiner Schrift »Informationen für Wahlvorschlagsträger« - zu finden unter www.wahlen.rlp.de - hat der Landeswahleiter alle weiteren Zulassungsbedingungen dargestellt.

Autor: Dr. Stephan Danzer (stellvertretender Landeswahlleiter)